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Ganztag-ABC

Ein Must-Have für die Berufsorientierung

Mit dem Berufswahlordner bieten wir ein Produkt, das junge Menschen in der Berufsorientierung unterstützt. Er hilft Schüler/innen bei der Herausarbeitung und Reflexion Ihrer persönlichen Kompetenzen und bei der Entwicklung eines individuellen Portfolios. Darüber hinaus dient er der Aufbewahrung wichtiger Dokumente.

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Hast du schon von dem neuen Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gehört, das ab Schuljahr 2026/27 stufenweise in Kraft tritt?

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) legt fest, dass ab August 2026 alle Kinder der ersten Klasse Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Anspruch wird jährlich auf die höheren Klassenstufen ausgeweitet, bis ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse ganztägig betreut werden können. Zur Unterstützung dieser Änderung stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bereit.

Was bedeutet das?
  1. Rechtsanspruch auf Betreuung: Das Kind hat das Recht, ganztägig betreut zu werden. Das Angebot umfasst acht Stunden täglich, fünf Tage die Woche und kann auch in den Ferien genutzt werden. Die Länder können bis zu vier Wochen Schließzeit festlegen.
  2. Keine Verpflichtung zur Teilnahme: Obwohl das Angebot besteht, muss es nicht in Anspruch genommen. Man hat die Wahl, ob und in welchem Umfang die Ganztagsbetreuung für das Kind genutzt werden möchten.

Das GaFöG stellt Schule, Schulträger, Verbände und Vereine, freie Bildungsträger u.v.m. vor viele Neuerungen und Herausforderungen.

  • Was genau verbirgt sich hinter dem neuen Gesetz, welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Betreuungseinrichtungen und außerschulischen Partnern bieten sich an?

Derzeit sind viele haupt- und nebenberuflich Beschäftigte im Ganztag, bzw. der Betreuung  ohne eine pädagogische Qualifikation aktiv.

  • Können diese Personen weiter eingesetzt werden? Und wenn ja, wo?
  • Wie können Mitarbeitende für eine ganztägige Bildung und Betreuung gewonnen werden?
  • Wie kann ausreichendes Personal für diese Aufgaben  qualifiziert werden?
  • Wie kann eine Zusammenarbeit aussehen? Und wer organisiert diese?

Alles Fragen, die wir in einem Strategiedialog angehen wollen.

Dieser Strategiedialog bringt seit dem Frühjahr 2025 Akteurinnen und Akteure aus Vereinen, Verbänden und freien Bildungsträgern zusammen.

In moderierten Workshops  erarbeiten wir pragmatische Instrumente, sammeln erfolgreiche Beispiele aus der Praxis und formulieren konkrete Empfehlungen für die Umsetzung vor Ort. 

Um uns ein Bild über den aktuellen Informationsstand, die Bedarfe und Planungen zu machen, haben wir vorab eine Umfrage bei den Vereinen, Verbänden und freien Bildungsträgern gemacht.

Bei knapp 40 % der Vereine/Verbände/Organisationen arbeiten Personen als Übungsleiter/in, Schulmentor/in, pädagogische Fachkraft etc. im schulischen Ganztag, bzw. der Betreuung mit. Davon sind gut  60% pädagogisch geschult

JEDOCH: Wissen mehr als  80% nicht, welche Qualifikationen für den Ganztag eigentlich erwartet werden, und welche Möglichkeiten der Qualifikation bestehen

OBGLEICH: bei ca. 70% Interesse besteht.

DARÜBER HINAUS: scheitert es im Hinblick auf die mangelnde Qualifizierung vor allem an der Finanzierung, der Erreichbarkeit und des Umfangs von Qualifizierungen (wenn man bedenkt, dass fast 60% der Vereine ausschließlich übers Ehrenamt betrieben werden).

Es bestehen wesentlich mehr Kooperationen mit Schulen (60%), als mit Kommunen oder Trägern (30% und 43% in der  Ferienbetreuung).

Erfolgsfaktoren für eine Kooperation mit Schulen sind Kontinuität und Verlässlichkeit, gute Organisation und Koordination und der direkte persönliche Kontakt.

75% sind sich einig, dass eine Zertifizierung der Qualifikation in der Kooperation mit Schulen hilfreich wäre/ist.

Zur Auswertung

Der Rechtsanspruch sollte als Chance verstanden werden, formale, non-formale und informelle Bildung zusammenzubringen und zusammen zu denken.

Strategiedialog- Dokumentation

Im 2. Strategiedialog am 20.10.2025 vertieften wir die Fragestellungen und Ergebnisse aus dem  1.Treffen mit einer Diskussion über ein regionales Qualifizierungskonzept und einem Workshop zu Rahmenbedingen für eine gute Kooperation im Ganztag. Nach einem kurzen Sachstandsbericht durch Ludger Baum setzte gleich zu Beginn der Vortrag von Musikdirektor und Gastgeber Herrn Hepner  spannende Impulse:

„GaFöG mit Musik!“ –  Wie öffentliche Musikschulen und Amateurmusik an der  Umsetzung des Rechtsanspruches und der Realisierung eines guten Ganztages ab 2026 mitwirken.

Leitidee der Konzeption ist es, Kindern durchgängig von der ersten bis zur vierten Grundschulklasse und unabhängig von ihrer Herkunft die Chance zu geben, Musik vertieft zu erfahren, mit dem eigenen aktiven Musizieren zu beginnen und eine den curricularen Musikunterricht der Grundschule ergänzende (außerschulische) musikalische Bildung zu erhalten.

Derzeit entsteht ein musikalisches Bildungsprogramm für die Klassen 1 und 2 an Grundschulen: „Singen-Bewegen-Musizieren“

Petra Erne-Herrmann und Petra Kolb vom Institut für Soziale Berufe (ifsb) stellten im Anschluss ein Qualifizierungsprogramm für nebenberuflich pädagogisch oder ehrenamtlich Tätige und Mitarbeitende ohne pädagogische Erstausbildung im Ganztag vor:

Unterwegs im Ganztag ist ein erprobtes Fortbildungsangebot des ifsb für Betreuungskräfte an Schulen, welches auch als Inhouse-Schulung angeboten wird. (Infos & Termine)

Juleica – Pädagogische Praxis im Ganztag- das neue Aufbauangebot für die  Juleica-Card. Das Programm erweitert die Jugendleiter-Ausbildung um praxis-relevante Kompetenzen für den schulischen Alltag, etwa Kommunikation, Rollen-klärung, Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Beteiligung von Kindern.

Aus den anschließenden World-Cafés:

World-Café 1: Welche personellen Voraussetzungen sind notwendig?

World-Café 2: Wie müssen Kooperationsstrukturen im Ganztag gestaltet sein?

World-Café 3: Was ist das gemeinsame pädagogische Verständnis von Schule und außerschulischen Partnern?

und den Fragen und Anregungen aus dem Plenum lassen sich folgende Ergebnisse und Arbeitsschritte zusammenfassen:

  • wir brauchen eine kreisscharfe Koordinierung der Angebote v.a. für die Ferienbetreuung
  • wir brauchen eine landkreisbezogene Plattform, auf welcher Angebote, Informationen und Methoden für die Arbeit im (Grundschul-)Ganztag dargestellt sind

Was ist zu tun?

Entwicklung eines Handbuchs mit Qualitätsstandards zur Weiterbildung von Mitarbeitenden im Ganztag und FAQs zu den Themen  der Sicherheit, Krisenmanagement, Kommunikation, Rollenverteilung und  Verantwortung.

Der nächste Strategiedialog wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 stattfinden.

Der Landkreis Ravensburg hat bereits vielfältige Angebote  der Ganztagesbildung und -betreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter, auch und besonders dank der non-formalen Träger und Vereine.

Der Strategiedialog bietet Gelegenheit die Herausforderungen und Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter (GaFöG) aufkommen,  zu diskutieren und die Chancen gemeinsam zu entdecken.

Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zu formulieren und eine grobe Rahmenkonzeption für den Landkreis zu entwickeln.

Am 12.05.2025 sind wir in der Grundschule Wolfegg mit unserem 1. Strategiedialog gestartet. 

Ergebnis des 1. Strategiedialogs:

Folgende Themen/Fragen sollen bis zum 2. Strategiedialog ausgearbeitet und dort vertieft werden:

Dimension und Bedarf an Kooperationen – Wie groß ist der Kooperationsbedarf für Rechtsanspruchserfüllung und für die Qualitätsentwicklung von Bildung und Betreuung?

Ausbau der Koordination für (mehr) Kooperationen – Können vor Ort und ggf. auch übergeordnet Strukturen für Koordination beschrieben und gesichert werden?

Gewinnung, Qualifizierung und Entwicklung von Personal – Lassen sich unterschiedliche Anforderungen, aber auch verschiedene Zugänge für Mitarbeit beschreiben? Lässt sich eine regionale Weiterbildungslandschaft aufbauen?

Dokumentation

 

Und die Fachkräfte?

Der bundesweite Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für Grundschulkinder ist mit einem deutlich steigenden Personalbedarf verbunden.

Angesichts des bereits herrschenden Personalmangels im sozialen und pädagogischen Bereich erscheint es unrealistisch, dass dieser Bedarf ausschließlich durch ausgebildete Fachkräfte gedeckt werden kann.

Schon heute ist es z.T. gängige Praxis, dass in vielen Ganztagesangeboten überwiegend Mitarbeitende ohne pädagogische Qualifikation tätig sind.

Das muss nicht zwangsläufig ein Nachteil sein: Unterschiedliche berufliche Hintergründe und Lebenserfahrungen können das Angebot im Ganztag bereichern.

Damit diese Potentiale jedoch professionell wirksam werden, braucht es ein gemeinsames pädagogisches Fundament.

Ein grundlegendes Verständnis kindlicher Entwicklungsprozesse darf dabei nicht ausschließlich auf persönlichen Erfahrungen, wie z.B. der Erziehung eigener Kinder beruhen. 

Es ist unerlässlich, Mitarbeitende ohne oder mit geringen pädagogischen Vorkenntnissen systematisch zu qualifizieren

Qualifizierung von Betreuungskräften

„Unterwegs im Ganztag: Schulkinder begleiten, unterstützen und fördern“

Anmeldung und Info: Institut für Soziale Berufe (ifsb), akademie@ifsb.de, 0751 3615629

Basiskurs 13.03. – 20.06.2026

Kosten: € 490,00

Aufbaukurs 11.09. – 28.11.2026

Kosten: € 490,00

Auch als Inhouse-Schulung buchbar, Mind.-Teilnehmerzahl: 6

„Pädagogische Praxis im Ganztag“

Anmeldung und Info: Kreisjugendring (KJR), info@kreisjugendring-rv.de, 0751 210081

JULEICA -Zusatzmodul

17.04. 2026, 15-18 Uhr/18.04., 9-16.30 Uhr/19.04., 9-16.30 Uhr

sowie

12.04.2026, 15-18 Uhr/13.06., 9-16.30 Uhr/14.06., 9-16.30 Uhr

Kosten € 60,00 pro Schulungstag

Herausforderungen im Ganztag

BEDARFS- UND RAUMPLANUNG

  • Bedarfsgerechter Ausbau des Ganztagesangebots erfordert eine belastbare, kommunenscharfe Datengrundlage
  • innovative Konzepte zur Raumnutzung und Mobilität sind erforderlich

FACHKRÄFTESICHERUNG

  • Bestehender Mangel an Fachpersonal in der Ganztagsbildung und
    –betreuung wird sich mit dem Rechtanspruch verschärfen
  • Ausarbeitung individueller kommunaler Lösungsstrategien

QUALITÄTSENTWICKLUNG

  • Qualitative Unterschiede in der Ganztagsangebotslandschaft
    können zu ungleichen Bildungschancen führen
  • Erarbeitung kommunaler Konzepte und Orientierungsrahmen für
    Ganztagsangebote vor Ort

KOOPERATION UND KOORDINATION

  • Systematische Vernetzung der in der Ganztagsbildung aktiven
    internen und externen Akteuren/innen
  • Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen
    zwischen Schulen und außerschulischen Bildungsakteuren/innen

Video: Die neue Ganztagsschule in Baden-Württemberg

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Weitere Informationen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ganz schnell beantwortet:
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit
Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 greift das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz GaFöG) inklusive Rechtsanspruch – zunächst nur für die Erstklässler, bis es dann schrittweise für alle Grundschulkinder gilt. 

Das betrifft viele Einrichtungen, Fach- und Lehrkräfte, Eltern und vor allem Schüler und Schülerinnen. Neue Paragrafen, Begriffe und Zuständigkeiten werfen Fragen auf.

Wir versuchen hier mal die wichtigsten Begriffe und Fragen aufzulisten, zuzuordnen und zu klären.

An mind. 3 Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot von täglich mind. 7 Zeitstunden inkl. Mittagessen.

Ganztagsangebot

3 Tage à 7 Zeitstunden

3 Tage à 8 Zeitstunden

4 Tage à 7 Zeitstunden

4 Tage à 8 Zeitstunden

In der offenen Ganztagsschule ist der Unterricht am Vormittag für alle Schülerinnen und Schüler bis zum Mittag verpflichtend. Das Mittagessen sowie die weiteren außerunterrichtlichen Angebote am Nachmittag, wie z. B die Hausaufgabenbetreuung oder verschiedene Freizeit- und AG-Angebote, sind hingegen freiwillig. 
Die Angebote am Nachmittag können vom Hort oder von außerschulischen Lernorten (Vereine, Verbände, Ehrenamtliche) innerhalb oder außerhalb der Schule organisiert werden.

In der teilgebundenen Ganztagsschule nimmt ein Teil der Schülerinnen/Schüler, z.B. einzelne Klassen, verpflichtend an den Ganztagsangeboten teil. Diese werden an mind. 3 Tagen in der Woche für mind. 7 Zeitstunden angeboten.

In einer voll gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend an den Ganztagsangeboten an mindestens vier Wochentagen teil. An diesen Ganztagsschulen finden Unterricht, außerunterrichtliche Angebote sowie Freizeitaktivitäten und Pausen über den Tag verteilt statt. Zudem gibt es ein gemeinsames Mittagessen

Horte sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In Horten werden die Schülerinnen/Schüler von pädagogischem Personal vor dem Unterrichtsbeginn und/oder nach dem Unterrichtsende betreut. Manche Horte verfügen auch in den Ferien über ein Betreuungsangebot. In der Regel fallen Elternbeiträge und Kosten für das Mittagessen und die Ferienbetreuung an.

Betreuungsangebote für den Nachmittag von max. 15h/Woche. Durchgeführt werden diese Betreuungsangebote an Schulen von Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe. Betreuungszeiten: 12-17.30 Uhr.

Das Elternrecht ist ein hohes und zu schützendes Gut. Eltern haben immer die Wahl, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden möchten oder nicht.

Ist die Schule auf Antrag des Schulträgers und mit Zustimmung der Schulkonferenz verbindliche Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler, so können Eltern, die ihr Kind nicht an einer verbindlichen Ganztagsschule beschulen lassen wollen, einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen

Der Schulträger entscheidet, welche Form an einer Schule angeboten werden soll.

Für die Betreuungsangebote ist die Kommune zuständig. Dem Schulträger steht es frei, diese Angebote anzubieten, d. h. falls zusätzlich zur eingerichteten Ganztagsschule eine Betreuung gewünscht wird, hat der Schulträger bzw. die Kommune hierfür Sorge zu tragen

Der Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuungsangebote muss mit Ausnahme von 20 Ferientagen pro Jahr erfüllt werden.

Die 20 Ferientage, an denen der Rechtsanspruch nicht eingelöst werden muss, können gestückelt werden.

Die Regelung enthält keine Festlegung, wer die „Schließzeiten“ festlegt. Im Sinne klarer Zuständigkeitsregelungen erscheint es sinnvoll, wenn der jeweilige Träger des Angebots direkt mit der Festlegung der „Schließzeiten“ beauftrag würde.

aktiver Prozess Leistungspotenziale zu entwickeln, Probleme zu lösen, Beziehungen zu gestalten

Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen, Einführung in den Normen- und Wertekanon

Talent- und Kompetenzstärkung, Umsetzung von Begabung in Leistung

In SGB VIII § 22 (3) heißt es: „Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

Aufsicht und Pflege, emotionale Zuwendung

findet in extra dafür vorgesehenen Institutionen (z.B. Schule) statt; weist einen verpflichtenden Charakter auf

Lernen auf freiwilliger Basis, in Bildungsorten, die nicht verpflichtend sind (z.B. Musikschule, VHS)

Bildungsprozesse, die außerhalb des formellen und non-formalen Bildungssektors stattfinden = beiläufiges Lernen (z.B. Familie, Museen, Bibliothek u.ä.)

Ganztagsschulen gemäß § 4 a SchG können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 Prozent, ab Schuljahr 2025/2026 maximal 70 Prozent ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren und damit verschiedene Angebote außerschulischer Partner (z. B. Vereine, Verbände, Institutionen) im Ganztagsschulbetrieb finanzieren. 

Pro monetarisierter Lehrerwochenstunde erhält die Schule ein Budget von € 2.142,- im Schuljahr.

Die damit umsetzbaren außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebote können im Vormittags- oder im Nachmittagsblock liegen.

Die Monetarisierung greift nur in den von der Schulpflicht erfassten Blöcken. 

Die Schule schließt mit dem außerschulischen Partner (Monetarisierung und Mittagspausenbudget) Kooperationsvereinbarungen für das jeweilige Schuljahr.

Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichtsführung/Betreuung der Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger.

Die darüberhinausgehende Aufsichtsführung/Betreuung in der Mittagspause nimmt das Land wahr. Entsprechendes Personal wird über das Mittagspausenbudget finanziert.

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) ist mit der Abwicklung des Mittagspausenbudget  beauftragt.

Rhythmisierung bezeichnet die konzeptionelle und strukturierte Gestaltung des Tagesablaufs in ganztägigen Bildungs- und  Betreuungseinrichtungen. Ziel ist es, Unterricht/Lernphasen  und Pausen so zu gestalten, dass die Kinder eine gute Balance zwischen Lern- und Erholungsphasen erfahren.

#Lesefutter

Ganztag und Bildungsgerechtigkeit

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