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Ganztag-ABC

Ein Must-Have für die Berufsorientierung

Mit dem Berufswahlordner bieten wir ein Produkt, das junge Menschen in der Berufsorientierung unterstützt. Er hilft Schüler/innen bei der Herausarbeitung und Reflexion Ihrer persönlichen Kompetenzen und bei der Entwicklung eines individuellen Portfolios. Darüber hinaus dient er der Aufbewahrung wichtiger Dokumente.

Herausforderungen im Ganztag

BEDARFS- UND RAUMPLANUNG

  • Bedarfsgerechter Ausbau des Ganztagesangebots erfordert eine belastbare, kommunenscharfe Datengrundlage
  • innovative Konzepte zur Raumnutzung und Mobilität sind erforderlich

FACHKRÄFTESICHERUNG

  • Bestehender Mangel an Fachpersonal in der Ganztagsbildung und
    –betreuung wird sich mit dem Rechtanspruch verschärfen
  • Ausarbeitung individueller kommunaler Lösungsstrategien

QUALITÄTSENTWICKLUNG

  • Qualitative Unterschiede in der Ganztagsangebotslandschaft
    können zu ungleichen Bildungschancen führen
  • Erarbeitung kommunaler Konzepte und Orientierungsrahmen für
    Ganztagsangebote vor Ort

KOOPERATION UND KOORDINATION

  • Systematische Vernetzung der in der Ganztagsbildung aktiven
    internen und externen Akteuren/innen
  • Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen
    zwischen Schulen und außerschulischen Bildungsakteuren/innen

Video: Die neue Ganztagsschule in Baden-Württemberg

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Weitere Informationen

Bei knapp 40 % der Vereine/Verbände/Organisationen arbeiten Personen als Übungsleiter/in, Schulmentor/in, pädagogische Fachkraft etc. im schulischen Ganztag, bzw. der Betreuung mit. Davon sind gut  60% pädagogisch geschult

JEDOCH: Wissen mehr als  80% nicht, welche Qualifikationen für den Ganztag eigentlich erwartet werden, und welche Möglichkeiten der Qualifikation bestehen

OBGLEICH: bei ca. 70% Interesse besteht.

DARÜBER HINAUS: scheitert es im Hinblick auf die mangelnde Qualifizierung vor allem an der Finanzierung, der Erreichbarkeit und des Umfangs von Qualifizierungen (wenn man bedenkt, dass fast 60% der Vereine ausschließlich übers Ehrenamt betrieben werden).

Es bestehen wesentlich mehr Kooperationen mit Schulen (60%), als mit Kommunen oder Trägern (30% und 43% in der  Ferienbetreuung).

Erfolgsfaktoren für eine Kooperation mit Schulen sind Kontinuität und Verlässlichkeit, gute Organisation und Koordination und der direkte persönliche Kontakt.

75% sind sich einig, dass eine Zertifizierung der Qualifikation in der Kooperation mit Schulen hilfreich wäre/ist.

Zur Auswertung

DENKRAUM - der Strategiedialog - Dokumentation

Der Landkreis Ravensburg hat bereits vielfältige Angebote  der Ganztagesbildung und -betreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter, auch und besonders dank der non-formalen Träger und Vereine.

Der Strategiedialog bietet Gelegenheit die Herausforderungen und Möglichkeiten, die im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter (GaFöG) aufkommen,  zu diskutieren und die Chancen gemeinsam zu entdecken.

Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zu formulieren und eine grobe Rahmenkonzeption für den Landkreis zu entwickeln.

Am 12.05.2025 sind wir in der Grundschule Wolfegg mit unserem 1. Strategiedialog gestartet. Im Laufe des Jahres sollen noch zwei bis drei Termine folgen.  

Folgende Themen/Fragen sollen in einem 2. Strategiedialog vertieft werden:

Dimension und Bedarf an Kooperationen – Wie groß ist der Kooperationsbedarf für Rechtsanspruchserfüllung und für die Qualitätsentwicklung von Bildung und Betreuung?

Ausbau der Koordination für (mehr) Kooperationen – Können vor Ort und ggf. auch übergeordnet Strukturen für Koordination beschrieben und gesichert werden?

Gewinnung, Qualifizierung und Entwicklung von Personal – Lassen sich unterschiedliche Anforderungen, aber auch verschiedene Zugänge für Mitarbeit beschreiben? Lässt sich eine regionale Weiterbildungslandschaft aufbauen?

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ganz schnell beantwortet:
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit
Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 greift das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz GaFöG) inklusive Rechtsanspruch – zunächst nur für die Erstklässler, bis es dann schrittweise für alle Grundschulkinder gilt. 

Das betrifft viele Einrichtungen, Fach- und Lehrkräfte, Eltern und vor allem Schüler und Schülerinnen. Neue Paragrafen, Begriffe und Zuständigkeiten werfen Fragen auf.

Wir versuchen hier mal die wichtigsten Begriffe und Fragen aufzulisten, zuzuordnen und zu klären.

An mind. 3 Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot von täglich mind. 7 Zeitstunden inkl. Mittagessen.

Ganztagsangebot

3 Tage à 7 Zeitstunden

3 Tage à 8 Zeitstunden

4 Tage à 7 Zeitstunden

4 Tage à 8 Zeitstunden

In der offenen Ganztagsschule ist der Unterricht am Vormittag für alle Schülerinnen und Schüler bis zum Mittag verpflichtend. Das Mittagessen sowie die weiteren außerunterrichtlichen Angebote am Nachmittag, wie z. B die Hausaufgabenbetreuung oder verschiedene Freizeit- und AG-Angebote, sind hingegen freiwillig. 
Die Angebote am Nachmittag können vom Hort oder von außerschulischen Lernorten (Vereine, Verbände, Ehrenamtliche) innerhalb oder außerhalb der Schule organisiert werden.

In der teilgebundenen Ganztagsschule nimmt ein Teil der Schülerinnen/Schüler, z.B. einzelne Klassen, verpflichtend an den Ganztagsangeboten teil. Diese werden an mind. 3 Tagen in der Woche für mind. 7 Zeitstunden angeboten.

In einer voll gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend an den Ganztagsangeboten an mindestens vier Wochentagen teil. An diesen Ganztagsschulen finden Unterricht, außerunterrichtliche Angebote sowie Freizeitaktivitäten und Pausen über den Tag verteilt statt. Zudem gibt es ein gemeinsames Mittagessen

Horte sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In Horten werden die Schülerinnen/Schüler von pädagogischem Personal vor dem Unterrichtsbeginn und/oder nach dem Unterrichtsende betreut. Manche Horte verfügen auch in den Ferien über ein Betreuungsangebot. In der Regel fallen Elternbeiträge und Kosten für das Mittagessen und die Ferienbetreuung an.

Betreuungsangebote für den Nachmittag von max. 15h/Woche. Durchgeführt werden diese Betreuungsangebote an Schulen von Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe. Betreuungszeiten: 12-17.30 Uhr.

Das Elternrecht ist ein hohes und zu schützendes Gut. Eltern haben immer die Wahl, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden möchten oder nicht.

Ist die Schule auf Antrag des Schulträgers und mit Zustimmung der Schulkonferenz verbindliche Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler, so können Eltern, die ihr Kind nicht an einer verbindlichen Ganztagsschule beschulen lassen wollen, einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen

Der Schulträger entscheidet, welche Form an einer Schule angeboten werden soll.

Für die Betreuungsangebote ist die Kommune zuständig. Dem Schulträger steht es frei, diese Angebote anzubieten, d. h. falls zusätzlich zur eingerichteten Ganztagsschule eine Betreuung gewünscht wird, hat der Schulträger bzw. die Kommune hierfür Sorge zu tragen

aktiver Prozess Leistungspotenziale zu entwickeln, Probleme zu lösen, Beziehungen zu gestalten

Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen, Einführung in den Normen- und Wertekanon

Talent- und Kompetenzstärkung, Umsetzung von Begabung in Leistung

Aufsicht und Pflege, emotionale Zuwendung

findet in extra dafür vorgesehenen Institutionen (z.B. Schule) statt; weist einen verpflichtenden Charakter auf

Lernen auf freiwilliger Basis, in Bildungsorten, die nicht verpflichtend sind (z.B. Musikschule, VHS)

Bildungsprozesse, die außerhalb des formellen und non-formalen Bildungssektors stattfinden = beiläufiges Lernen (z.B. Familie, Museen, Bibliothek u.ä.)

Ganztagsschulen gemäß § 4 a SchG können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 Prozent, ab Schuljahr 2025/2026 maximal 70 Prozent ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren und damit verschiedene Angebote außerschulischer Partner (z. B. Vereine, Verbände, Institutionen) im Ganztagsschulbetrieb finanzieren. 

Pro monetarisierter Lehrerwochenstunde erhält die Schule ein Budget von € 2.142,- im Schuljahr.

Die damit umsetzbaren außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebote können im Vormittags- oder im Nachmittagsblock liegen.

Die Monetarisierung greift nur in den von der Schulpflicht erfassten Blöcken. 

Die Schule schließt mit dem außerschulischen Partner (Monetarisierung und Mittagspausenbudget) Kooperationsvereinbarungen für das jeweilige Schuljahr.

Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichtsführung/Betreuung der Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger.

Die darüberhinausgehende Aufsichtsführung/Betreuung in der Mittagspause nimmt das Land wahr. Entsprechendes Personal wird über das Mittagspausenbudget finanziert.

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) ist mit der Abwicklung des Mittagspausenbudget  beauftragt.

Rhythmisierung bezeichnet die konzeptionelle und strukturierte Gestaltung des Tagesablaufs in ganztägigen Bildungs- und  Betreuungseinrichtungen. Ziel ist es, Unterricht/Lernphasen  und Pausen so zu gestalten, dass die Kinder eine gute Balance zwischen Lern- und Erholungsphasen erfahren.

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