Ganztagsschulen gemäß § 4 a SchG können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 Prozent, ab Schuljahr 2025/2026 maximal 70 Prozent ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren und damit verschiedene Angebote außerschulischer Partner (z. B. Vereine, Verbände, Institutionen) im Ganztagsschulbetrieb finanzieren.
Pro monetarisierter Lehrerwochenstunde erhält die Schule ein Budget von € 2.142,- im Schuljahr.
Die damit umsetzbaren außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebote können im Vormittags- oder im Nachmittagsblock liegen.
Die Monetarisierung greift nur in den von der Schulpflicht erfassten Blöcken.
Die Schule schließt mit dem außerschulischen Partner (Monetarisierung und Mittagspausenbudget) Kooperationsvereinbarungen für das jeweilige Schuljahr.