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Ganztag-ABC

Ein Must-Have für die Berufsorientierung

Mit dem Berufswahlordner bieten wir ein Produkt, das junge Menschen in der Berufsorientierung unterstützt. Er hilft Schüler/innen bei der Herausarbeitung und Reflexion Ihrer persönlichen Kompetenzen und bei der Entwicklung eines individuellen Portfolios. Darüber hinaus dient er der Aufbewahrung wichtiger Dokumente.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ganz schnell beantwortet:
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit
Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung

Ab 2026/27 soll der Anspruch auf Ganztagsschule in Kraft treten – zunächst nur für die Erstklässler, bis er dann schrittweise für alle Grundschulkinder gilt. 

Das betrifft viele Einrichtungen, Fach- und Lehrkräfte, Eltern und vor allem Schüler und Schülerinnen. Neue Paragrafen, Begriffe und Zuständigkeiten werfen Fragen auf.

Wir versuchen hier mal die wichtigsten Begriffe und Fragen aufzulisten, zuzuordnen und zu klären.

An mind. 3 Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot von täglich mind. 7 Zeitstunden inkl. Mittagessen.

Ganztagsangebot

3 Tage à 7 Zeitstunden

3 Tage à 8 Zeitstunden

4 Tage à 7 Zeitstunden

4 Tage à 8 Zeitstunden

In der offenen Ganztagsschule ist der Unterricht am Vormittag für alle Schülerinnen und Schüler bis zum Mittag verpflichtend. Das Mittagessen sowie die weiteren außerunterrichtlichen Angebote am Nachmittag, wie z. B die Hausaufgabenbetreuung oder verschiedene Freizeit- und AG-Angebote, sind hingegen freiwillig. 
Die Angebote am Nachmittag können vom Hort oder von außerschulischen Lernorten (Vereine, Verbände, Ehrenamtliche) innerhalb oder außerhalb der Schule organisiert werden.

In der teilgebundenen Ganztagsschule nimmt ein Teil der Schülerinnen/Schüler, z.B. einzelene Klassen, verpflichtend an den Ganztagsangeboten teil. Diese werden an mind. 3 Tagen in der Woche für mind. 7 Zeitstunden angeboten.

In einer voll gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend an den Ganztagsangeboten an mindestens vier Wochentagen teil. An diesen Ganztagsschulen finden Unterricht, außerunterrichtliche Angebote sowie Freizeitaktivitäten und Pausen über den Tag verteilt statt. Zudem gibt es ein gemeinsames Mittagessen

Horte sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In Horten werden die Schülerinnen/Schüler von pädagogischem Personal vor dem Unterrichtsbeginn und/oder nach dem Unterrichtsende betreut. Manche Horte verfügen auch in den Ferien über ein Betreuungsangebot. In der Regel fallen Elternbeiträge und Kosten für das Mittagessen und die Ferienbetreuung an.

Betreuungsangebote für den Nachmittag von max. 15h/Woche. Durchgeführt werden diese Betreuungsangebote an Schulen von Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe. Betreuungszeiten: 12-17.30 Uhr.

Das Elternrecht ist ein hohes und zu schützendes Gut. Eltern haben immer die Wahl, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden möchten oder nicht.

Ist die Schule auf Antrag des Schulträgers und mit Zustimmung der Schulkonferenz verbindliche Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler, so können Eltern, die ihr Kind nicht an einer verbindlichen Ganztagsschule beschulen lassen wollen, einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen

Der Schulträger entscheidet, welche Form an einer Schule angeboten werden soll.

Für die Betreuungsangebote ist die Kommune zuständig. Dem Schulträger steht es frei, diese Angebote anzubieten, d. h. falls zusätzlich zur eingerichteten Ganztagsschule eine Betreuung gewünscht wird, hat der Schulträger bzw. die Kommune hierfür Sorge zu tragen

aktiver Prozess Leistungspotenziale zu entwickeln, Probleme zu lösen, Beziehungen zu gestalten

Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen, Einführung in den Normen- und Wertekanon

Talent- und Kompetenzstärkung, Umsetzung von Begabung in Leistung

Aufsicht und Pflege, emotionale Zuwendung

findet in extra dafür vorgesehenen Institutionen (z.B. Schule) statt; weist einen verpflichtenden Charakter auf

Lernen auf freiwillger Basis, in Bildungsorten, die nicht verpflichtend sind (z.B. Musikschule, VHS)

Bildungsprozesse, die außerhalb des formellen und non-formalen Bildungssektors stattfinden = beiläufiges Lernen (z.B. Familie, Museen, Bibliothek u.ä.)

Herausforderungen

BEDARFS- UND RAUMPLANUNG

  • Bedarfsgerechter Ausbau des Ganztagsangebot erfordert eine
    belastbare, kommunenscharfe Datengrundlage
  • Innovative Konzepte zur Raumnutzung und Mobilität sind
    erforderlich

FACHKRÄFTESICHERUNG

  • Bestehender Mangel an Fachpersonal in der Ganztagsbildung und
    –betreuung wird sich mit dem Rechtanspruch verschärfen
  • Ausarbeitung individueller kommunaler Lösungsstrategien

QUALITÄTSENTWICKLUNG

  • Qualitative Unterschiede in der Ganztagsangebotslandschaft
    können zu ungleichen Bildungschancen führen
  • Erarbeitung kommunaler Konzepte und Orientierungsrahmen für
    Ganztagsangebote vor Ort

KOOPERATION UND KOORDINATION

  • Systematische Vernetzung der in der Ganztagsbildung aktiven
    internen und externen Akteur*innen
  • Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen
    zwischen Schulen und außerschulischen Bildungsakteur*innen

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